Hausarbeiten, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Bücher … drucken und binden lassen. Schnell, günstig und zuverlässig!

Kundeninformationen und Allgemeine Geschäftsbedingungen


I. Informationen zum Anbieter

siehe Impressum


II. Widerrufsbelehrung

siehe Widerrufserklärung


III. Informationen zum technischen Ablauf des Vertragsschlusses

Der Vertrag zwischen Ihnen und EduPrint kommt dadurch zustande, dass Sie sich auf dem Portal eduprint.de Druckerzeugnisse nach Kundenspezifikation auswählen und gestalten bzw. Drucksachen und Druckbedarf auswählen und die für die Bestellung erforderlichen Angaben machen. Eine Produktbeschreibung können Sie sich über die entsprechende Schaltfläche ansehen und ausdrucken.
Auf der Ihnen anschließend angezeigten Bestellseite können Sie die dort angegebenen Merkmale und Angaben nochmals sorgfältig prüfen und die kostenpflichtige Bestellung nach sorgfältiger Prüfung sämtlicher Angaben durch Anklicken der Schaltfläche "Kaufen" verbindlich absenden.
Bis zum Anklicken der Schaltfläche „Kaufen“ besteht jederzeit die Möglichkeit, den Bestellvorgang durch Schließen des Fensters zu beenden oder Ihre zu der Bestellung gemachten Angaben zu ändern. Vor dem Anklicken der Schaltfläche „Kaufen“ ist die Bestätigung der vorliegenden Kundeninformationen und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von EduPrint durch Anklicken des Bestätigungsfeldes erforderlich. Die vorliegenden Kundeninformationen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von EduPrint können Sie vor dem Anklicken der Schaltfläche „Kaufen“ abspeichern.

Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Lieferung können Sie vor dem Anklicken der Schaltfläche „Kaufen“ durch Wahl der Zahlungsart und Versandart bestimmen. Wenn Sie sich für das Lastschriftverfahren oder das SEPA-Lastschriftverfahren entscheiden, müssen Sie uns die Zustimmung zum Einzug des zu zahlenden Betrags von Ihrem Konto erteilen. Um die Zustimmung zu erteilen, können Sie sich die Seite SEPA-Lastschriftmandat ausdrucken und uns ausgefüllt und unterschrieben im Original zusenden oder die Zustimmung während des Bestellvorgangs an den hierfür vorgesehenen Stellen erteilen. Der Versand der Ware erfolgt erst, wenn uns diese Zustimmung vorliegt. Über Höhe und Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs erhalten Sie eine Vorabinformation spätestens einen Tag vor dem Fälligkeitstermin.
Der verbindliche Vertragsschluss erfolgt mit Annahme der Bestellung durch uns und Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail.


IV. Informationen zum Vertrag

Vertragssprache ist ausschließlich deutsch. EduPrint liefert ausschließlich innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz. Die akzeptierten Zahlungsmittel und Lieferbeschränkungen werden Ihnen vor Einleitung des Bestellvorgangs angezeigt. Für Verbraucher gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Einzelheiten zu den vertraglichen Pflichten und zur Gewährleistung sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von EduPrint ab Teil VIII geregelt.


V. Informationen zu Ihren Daten

siehe Datenschutzerklärung


VI. Leistungen von EduPrint

a) Der Inhalt der von EduPrint geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den Angaben auf den Internetseiten von EduPrint, insbesondere der Übersichtsseite vor Abschluss der Bestellung, der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls vereinbarten Vertragsänderungen und -ergänzungen. Eine Änderung der bestätigten Bestellung kann nur durch den Abschluss eines Änderungsvertrages erfolgen. Ein Änderungswunsch des Kunden ist ein Angebot an EduPrint zum Abschluss eines Änderungsvertrages. EduPrint ist nicht verpflichtet, das Angebot des Kunden anzunehmen.
b) Die Herstellung der beauftragten Druckereierzeugnisse und Drucksachen erfolgt im Offset- oder Digitaldruck. Folgende Toleranzen werden vereinbart:
Druckprodukte bis 50 cm Für den Verschnitt 1 mm, für das Falzen 1 mm und für das Heften 1 mm.
Druckprodukte ab 50cm Für den Verschnitt 5 mm, für das Falzen 5 mm
c) Es können geringfügige Farb- und Materialabweichungen auftreten. Dies gilt auch für Farb- und Materialabweichungen zu früheren Aufträgen. Solche geringfügigen Abweichungen können sich unter anderem aufgrund Lieferantenwechsel, Materialumstellung oder Änderungen im Produktionsverfahren ergeben und können nicht unter Geltendmachung einer Abweichung von früheren Aufträgen des Kunden beanstandet werden.
d) Nicht zu den Leistungspflichten von EduPrint gehört die Übermittlung der zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Druckdaten. Hierbei handelt es sich, soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, um eine Mitwirkungspflicht des Kunden.
e) Für Druckbedarf gibt es zu jedem Produkt eine detaillierte Beschreibung der Produkteigenschaften und der Beschaffenheit des Produkts nebst Verarbeitungs- und gegebenenfalls Sicherheitshinweisen. Der Inhalt der jeweiligen Produktbeschreibung gehört damit im Falle des Kaufs des Produkts zum Vertragsinhalt.


VII. Druckdaten

a) EduPrint führt alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Druckdaten aus. Diese Daten sind ausschließlich in den Formaten und mit den Spezifikationen zu übermitteln, die in den Auftragsinformationen genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen ist ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass er Kopien der Druckdaten vorrätig hält, da die Druckdaten nach Fertigstellung der Druckerzeugnisse von EduPrint gelöscht werden.
b) In inhaltlicher Hinsicht verpflichtet sich der Kunde, es zu unterlassen, pornografische, extremistische, rassistische, diskriminierende, jugendgefährdende, gewaltverherrlichende oder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verletzende Inhalte an EduPrint zu übersenden. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung, so ist EduPrint zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Weitere Rechte und Ansprüche bleiben unberührt.
c) Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an EduPrint sorgfältig darauf hin zu prüfen, ob diese den vorstehenden Anforderungen entsprechen. Soweit EduPrint von anderen Kunden, sonstigen Dritten oder von staatlichen Stellen in Anspruch genommen wird wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch Rechtswidrigkeit des von Kunden gelieferten und / oder nach seinen Informationen für ihn von EduPrint erstellten Datenmaterials, verpflichtet sich der Kunde, EduPrint von allen Ansprüchen aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter - gleich aus welchem Rechtsgrund und egal worauf gerichtet - freizustellen und diejenigen angemessenen Kosten zu tragen, die EduPrint durch die Inanspruchnahme wegen und / oder durch die Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstandenen sind. Dies gilt insbesondere für die Verletzung von Urheber-, Marken-, Wettbewerbsrechten oder sonstigen Kennzeichen / Schutzrechten Dritter und umfasst insbesondere die angemessenen Rechtsverteidigungskosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe) von EduPrint. Die Freistellung wirkt auch - als Vertrag zugunsten Dritter - für die im Rahmen der Vertragsabwicklung eingeschalteten Erfüllungsgehilfen von EduPrint. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von EduPrint bleiben unberührt. Dem Kunden steht das Recht zu, nachzuweisen, dass EduPrint tatsächlich keine oder nur geringere Kosten entstanden sind. Die vorstehenden Pflichten des Kunden gelten nicht, soweit der Kunde die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.


VIII. Prüfung der Druckdaten durch EduPrint

a) EduPrint ist nur in dem Umfang zur Prüfung der Druckdaten verpflichtet, welcher sich aus den Angaben von EduPrint im Rahmen des Bestellvorgangs ergibt (sog. „Datencheck“). Hat EduPrint die Fehlerhaftigkeit der Druckdaten festgestellt, wird EduPrint dies dem Kunden mitteilen. Der Kunde ist dann verpflichtet, die Daten von EduPrint im Hinblick auf die Druckfähigkeit bearbeiten zu lassen, fehlerfreie Druckdaten zu liefern oder die fehlerhaften Daten drucken zu lassen. In diesem Fall beginnt die ursprünglich vom Kunden gewählte Leistungszeit mit Eingang der überarbeiteten Daten neu.
b) Eine weitere Überprüfung der Druckdaten durch EduPrint erfolgt nicht. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt insoweit allein der Kunde.
c) Zu einer Prüfung der Inhalte hinsichtlich eines Verstoßes gegen das Verbot aus VII. ist EduPrint berechtigt, aber nicht verpflichtet.


IX. Konvertierung, Farbmodus bei Verwendung eigener Druckdaten, Farbmodus bei Verwendung von Onlinegestaltungen

a) Eine Konvertierung von Druckdaten aus einem anderen als den vereinbarten Formaten wird von EduPrint nicht geschuldet. Werden die Daten entgegen der Vereinbarung in einem anderen Datenformat geliefert, so erfolgt die Konvertierung auf eigene Gefahr des Kunden. Konvertierungen haftet das allgemeine Risiko an, dass Daten infolge des Konvertierungsvorgangs verloren gehen oder anders als im Ausgangsformat dargestellt werden.
b) Bei der Verwendung eigener Druckdaten, in einem anderen als dem angegebenen CMYK-Farbmodus, erfolgt die Verarbeitung von Druckdaten auf eigene Gefahr des Kunden. Insbesondere kommt es bei der Verarbeitung von RGB-Daten oder ICC-Farbprofilen naturgemäß zu Farbabweichungen vom Original.
c) Bei Druckdaten, welche mit dem Onlineprogramm erstellt worden sind und ein anderer, als der angegebene RGB-Farbmodus verwendet wurde, erfolgt die Verarbeitung der Druckdaten auf eigene Gefahr des Kunden. Insbesondere kommt es bei der Verarbeitung von CMYK-Daten oder ICC-Farbprofilen naturgemäß zu Farbabweichungen vom Original.


X. Proofs, Softproofs, Ansichtsdateien

a) Der Kunde kann gegen besondere Vergütung die Erstellung von Paperproofs und Softproofs verlangen. Das Druckbild eines Paperproofs, der im Digitaldruck gefertigt wird, enthält bedingt durch die unterschiedliche Drucktechnik im Druckbild geringfügige Abweichungen gegenüber dem in Offsetdruckqualität zu fertigenden Druckerzeugnis. Dies gilt bedingt durch die Bildschirmanzeige erst recht für Softproofs. Dennoch ist EduPrint bemüht, die Proofs möglichst nah am Original herzustellen.
b) Der Kunde hat zur Meidung von Lieferverzögerungen im Falle des Fehlens von Beanstandungen nach Lieferung des Proofs unverzüglich den Druck freizugeben. Mit Freigabe bestätigt der Kunde die Druckdaten in der durch den Proof verkörperten Form nach Maßgabe der vereinbarten Qualitätsstandards, Toleranzen und Farbabweichungen.
c) Falls der Kunde den Proof ablehnt, muss er EduPrint überarbeitete Druckdaten senden (Mitwirkungshandlung des Kunden). In diesem Fall beginnt die ursprünglich vom Kunden gewählte Leistungszeit mit Eingang der überarbeiteten Daten neu.
d) Geringfügige Abweichungen, die nicht zu einer Abweichung von der Produktbeschreibung führen und innerhalb der vereinbarten Qualitätsstandards, Toleranzen und Farbabweichungen liegen, können sich aufgrund Lieferantenwechsel, Materialumstellung oder Änderungen im Produktionsverfahren ergeben und können nicht unter Geltendmachung einer Abweichung von Paperproofs, Softproofs oder früheren Aufträgen des Kunden beanstandet werden.


XI. Preise und Versand

(a) Die Preise der von EduPrint geschuldeten Leistungen ergeben sich aus den Angaben auf den Internetseiten von EduPrint und der Übersichtsseite vor Abschluss der Bestellung sowie der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls vereinbarten Vertragsänderungen und -ergänzungen, hilfsweise aus der im Zeitpunkt der Vereinbarung der jeweiligen Leistungserbringung geltenden aktuellen Preise.
(b) Die angegebenen Preise beinhalten Verpackung und die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit sich aus der Übersichtsseite vor Abschluss der Bestellung sowie der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls vereinbarten Vertragsänderungen und -ergänzungen nichts anderes ergibt. Die Preise für den Versand der Ware zum Kunden werden gesondert angegeben.
(c) EduPrint liefert ausschließlich innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz.


XII. Rechnungsstellung und Zahlung

a) EduPrint versendet Rechnungen ausschließlich per E-Mail. Eine Rechnung in Papierform ist nicht geschuldet.
b) Ist Zahlung im Voraus vereinbart, so hat die Zahlung spätestens sieben Tage nach Zugang der Auftragsbestätigung zu erfolgen. Soweit im Zuge der Leistungserbringung durch EduPrint Zusatzleistungen erbracht werden und diese nicht ebenfalls im Voraus zu vergüten sind, erfolgt die Zahlung durch Überweisung auf Rechnung.
c) Rechnungen sind nach Rechnungsstellung ohne Abzug innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
d) Werden bestellte Lieferungen und Leistungen über das SEPA-Basislastschriftverfahren / -Firmenlastschriftverfahren bezahlt, erhält der Kunde eine Vorabinformation zum bevorstehenden Lastschrifteinzug spätestens einen Tag vor dem Fälligkeitstermin.
e) EduPrint ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist EduPrint berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Abweichende Leistungszweckvermerke werden nur bei Verbrauchern berücksichtigt.
f) Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn der Betrag dem Konto von EduPrint gutgeschrieben ist.
g) Im Falle von Rücklastschriften hat der Kunde die der EduPrint von der ausführenden Bank in Rechnung gestellten Kosten zu erstatten, es sei denn, der Kunde hat dies nicht zu vertreten.
h) Bei Zahlungsverzug wird je berechtigter Mahnung eine pauschale Mahngebühr von 5,00 € fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens möglich.


XIII. Leistungszeit und Verzug

a) Leistungszeiten werden ausschließlich in Werktagen gerechnet. Die Lieferfrist beginnt nach Maßgabe der angegebenen relevanten spätesten Eingangszeit für den jeweiligen Werktag. Falls EduPrint bei der Bearbeitung einer Bestellung feststellt, dass die Bestellung nicht zu der angegebenen Zeit geliefert werden kann, wird der Kunde hierüber unbeschadet weiterer Ansprüche gesondert per E-Mail informiert. Sofern der Kunde ein Fixgeschäft abschließen möchte, bei dem der Vertrag mit der rechtzeitigen Leistung stehen und fallen soll, ist dies gesondert spätestens mit der Bestellung mitzuteilen.
b) Ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so gelten die folgenden Regelungen:
1) wurde eine Versendung des Produkts vereinbart, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
2) EduPrint hat Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die EduPrint die Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Betriebsstörung jeglicher Art, Schwierigkeit in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerung, Streik, rechtmäßige Aussperrung, behördliche Anordnungen oder ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten -, nicht zu vertreten; sofern die Behinderung und das Hindernis von vorübergehender Dauer ist, ist EduPrint berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben; bei Hindernissen von nicht nur vorübergehender Dauer ist EduPrint berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; wenn die Behinderung länger als zwei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
c) Die Einhaltung der Leistungszeit durch EduPrint setzt die rechtzeitige, vollständige und ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden einschließlich der Übermittlung der druckfähigen Druckdaten und Druckfreigabe durch den Kunden sowie bei vereinbarter Zahlung per Vorkasse den Zahlungseingang voraus.


XIV. Lieferung und Gefahrübergang

a) Ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gelten die folgenden Regelungen:
1) Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an die Transportperson (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Versendungskosten trägt und auch dann, wenn die Beförderung durch eigene Mitarbeiter geschieht. Verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr von dem Tag auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und EduPrint dies dem Kunden angezeigt hat.
2) Auf Wunsch des Kunden, der dies gesondert spätestens mit der Bestellung mitzuteilen hat, wird die Sendung auf seine Kosten durch EduPrint gegen versicherbare Schäden versichert.
3) Kommt die Lieferung als unzustellbar zurück, so ist EduPrint zu einer Verwahrung für den Kunden nicht verpflichtet, es sei denn, der Kunde hat das Zustellungshindernis nicht zu vertreten. EduPrint ist berechtigt, die Lieferung nach Prüfung der Ordnungsgemäßheit des Versands, Benachrichtigung des Kunden und Ablauf einer angemessenen Frist zur Abholung zu vernichten oder anderweitig zu verwerten. Der Vergütungsanspruch durch EduPrint bleibt davon unberührt, sofern nicht die Lieferung anderweitig verwertet werden kann. Die vorübergehende Verwahrung erfolgt auf Gefahr des Kunden.
b) Ist der Kunde Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung erst mit der Übergabe der Sache an den Kunden auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist und wenn die Sache bei Auswahl der Option Abstellgenehmigung am vereinbarten Ort abgestellt worden ist.
c) Wurde die Abholung der Ware durch den Kunden bei EduPrint vereinbart, so stellt EduPrint die Ware an der vereinbarten Adresse zur Abholung bereit und zeigt dem Kunden die Abholbereitschaft an. Die Ware ist innerhalb einer Woche ab Anzeige vom Kunden abzuholen. Gerät der Kunde mit der Abholung in Verzug, ist EduPrint berechtigt dem Kunden eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf dem Kunden die Ware auf dessen Kosten zu übersenden. EduPrint wird den Kunden im Rahmen der Nachfristsetzung auf die Rechtsfolge des Fristablaufs hinweisen.


XV. Eigentumsvorbehalt

a) Ist der Kunde Verbraucher, so behält sich EduPrint das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung der aus dem betreffenden Vertrag bestehenden Forderungen vor.
b) Ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so gelten die nachfolgenden Regelungen.
1) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der aus dem betreffenden Vertrag bestehenden Forderungen Eigentum von EduPrint. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für EduPrint als Hersteller, jedoch ohne dass daraus eine Vergütungspflicht für EduPrint entsteht. Erlischt das Eigentum von EduPrint durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum von EduPrint an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf EduPrint übergeht. Der Kunde verwahrt das Eigentum von EduPrint unentgeltlich.
2) Ware, an der EduPrint Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Zum ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gehören solche Maßnahmen nicht, die gegen andere Rechte von EduPrint verstoßen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang EduPrint ab. EduPrint verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist dies aber der Fall, kann EduPrint verlangen, dass der Kunde EduPrint unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen auf seine Kosten aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
3) EduPrint ermächtigt den Kunden widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum von EduPrint hinweisen und EduPrint unverzüglich benachrichtigen, damit EduPrint die eigenen Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, EduPrint die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
5) EduPrint verpflichtet sich, die EduPrint zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der gesamten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen im Nennwert um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt EduPrint.
6) Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug des Kunden, ist EduPrint berechtigt, die Herausgabe der Sache zu verlangen. Damit endet das vorläufige Recht des Kunden zum behalten dürfen. Eine Kündigung oder ein Rücktritt vom Vertrag sind damit im Zweifel nicht verbunden.


XVI. Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung

a) Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung wegen Ansprüchen, die nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, entscheidungsreif oder unstreitig sind.
b) Außer im Bereich des § 354 a HGB darf der Kunde Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von EduPrint an Dritte abtreten.


XVII. Gewährleistung

a) Sachmängelansprüche sind insoweit ausgeschlossen, als der Fehler auf der Übersendung fehlerhafter, unvollständiger oder sonst unkorrekter Druckdaten durch den Kunden beruht.
b) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Ware sind hinzunehmen. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichtexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen, die nicht aussortiert werden.
c) Die Abbildungen auf dem Portal EduPrint.de können von den tatsächlichen Artikeln aufgrund unterschiedlicher Browserdarstellungen, beschränkten Farbwiedergaben im Internet, handelsüblichen Schwankungen und technischen Gründen abweichen. Unsere Angaben bemühen sich aber um größtmögliche Authentizität. Ausdrücklich behalten wir uns daher derartige geringfügige Abweichungen hinsichtlich Stoffbeschaffenheit, Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung oder ähnlicher Merkmale vor. Bei Textilien stellen die Maßangaben nur Richtwerte dar. Es gibt geringe Toleranzen in Länge und Breite, da es sich bei Stoff um flexibles Material handelt. Größenangaben variieren bei den unterschiedlichen Herstellern hinsichtlich ihrer Auszeichnung. Abweichungen zwischen den einzelnen Produkten und bei unterschiedlichen Herstellern sind möglich. Nicht passende Konfektionsgrößen stellen keinen Reklamationsgrund dar. Druckqualität und Waschbeständigkeit sind stark vom verwendeten Textil und dessen Oberfläche abhängig, ebenso von der Beschaffenheit der Stoffe. Geringfügige Abweichungen der Druckqualität innerhalb einer Auflage bzw. verminderte Waschbeständigkeit aufgrund dieser Kriterien können nicht reklamiert werden.
d) Gebrauchsanweisung
Bedruckte Textilien dürfen nicht mit Feinwaschmittel gewaschen werden. Die erste Wäsche sollte frühestens 14 Tage nach der Bedruckung bei 30° C linksseitig erfolgen. Bitte achten Sie darauf, dass die Druckseite nicht bügelbar ist. Weiterhin sind die Waschinformationen, die als Beilage der Warenlieferung beigefügt sind, zu beachten.
e) Ist der Kunde Verbraucher, so gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Gewährleistungsansprüche sonstiger Kunden wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn der Kunde diese nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware bei EduPrint anzeigt. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Mängelanzeige kann schriftlich, per E-Mail oder Telefax erfolgen.
f) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Insbesondere gelten bei Drucksachen und Druckbedarf die in den Produktbeschreibungen ausgewiesenen branchenüblichen Toleranzen.
g) Ist der Kunde Kaufmann, bleibt seine Pflicht zur unverzüglichen Untersuchung und Rüge nach §§ 377 und 381 Abs. 2 HGB unberührt.
h) Ist der Kunde Unternehmer oder Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist EduPrint im Rahmen der Nacherfüllung berechtigt, Drucksachen und Druckbedarf nach eigener Entscheidung nachzubessern oder neu zu liefern.
i) Bei Druckereiprodukten ist zu beachten, dass diese nur für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet sind, wenn dies aus der Produktbeschreibung hervorgeht.


XVIII. Haftung

a) EduPrint leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
1) Die Haftung bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Arglist und aus Garantie ist unbeschränkt.
2) Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist gegenüber Unternehmern und Körperschaften des öffentlichen Rechts ausgeschlossen. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), haftet EduPrint jedoch in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens. Gegenüber Verbrauchern haftet EduPrint unbeschränkt.
3) Befindet sich EduPrint mit seiner Leistung in Verzug, so haftet EduPrint wegen dieser Leistung unbeschränkt, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.
b) Soweit die Haftung von EduPrint ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von EduPrint.
c) Für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen.
d) Für Schäden, die aus einer vorschriftswidrigen Verwendung von Druckerzeugnissen nach Kundenspezifikation, Drucksachen und/oder Druckbedarf resultieren, haftet EduPrint nicht.


XIX. Verjährung

a) Ist der Kunde Verbraucher, so richtet sich die Verjährung seiner Ansprüche nach dem Gesetz. Ist der Kunde hingegen Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so richtet sich die Verjährung seiner Ansprüche nach den folgenden Absätzen.
b) Die Verjährungsfrist beträgt
1) für Ansprüche auf Rückzahlung der Vergütung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr, jedoch nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung;
2) bei Ansprüchen aus Sachmängeln (ausgenommen Schadensersatzansprüche, auch solcher wegen der Verletzung der Pflicht zur Nacherfüllung) ein Jahr;
3) bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln zwei Jahre, wenn der Rechtsmangel nicht in einem Ausschließlichkeitsrecht eines Dritten liegt, auf Grund dessen der Dritte Herausgabe oder Vernichtung der dem Kunden überlassenen Gegenstände verlangen kann;
4) bei anderen Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre.
c) Die Verjährung beginnt vorbehaltlich einer abweichenden einzelvertraglichen Regelung nach den gesetzlichen Vorschriften des anzuwendenden Gewährleistungsrechts.
d) Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein.
e) Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie und Arglist gelten stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.


XX. Pauschalierte Ansprüche gegen den Kunden

a) Die Parteien vereinbaren für folgende Fälle eine pauschalierte Entschädigungs-, Schadensersatz- bzw. Vergütungszahlung (pauschalierter Anspruch):
1) EduPrint kündigt dem Kunden nach Fristsetzung wegen unterlassener Mitwirkungshandlung des Kunden, insbesondere fehlender Zusendung von fehlerfreien Daten;
2) EduPrint tritt nach Fristsetzung wegen Zahlungsverzuges des Kunden vom Vertrag zurück;
3) EduPrint kündigt dem Kunden fristlos aufgrund eines schuldhaften Verstoßes gegen § 9 Absatz 2;
4) EduPrint kündigt dem Kunden aus einem anderen, vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund;
5) der Kunde kündigt den Vertrag ordentlich nach § 649 BGB, ohne durch ein von EduPrint zu vertretendes Verhalten dazu veranlasst worden zu sein und ohne dass sonst ein wichtiger Grund vorliegt.
b) Der pauschalierte Anspruch beläuft sich bei einem Bruttoauftragswert von 15,00 € bis 25,00 € auf 5,00 €, von 25,00 € bis 500,00 € auf 15,00 € und ab 500,01 € auf 25,00 €. Wurde bei Druckerzeugnissen nach Kundenspezifikation bereits der Druckauftrag ausgeführt oder soweit eingeleitet, dass der automatisierte Druckvorgang nicht mehr abgebrochen werden kann, beläuft sich der pauschalierte Anspruch auf den Nettoauftragswert (d. h. Auftragswert ohne Mehrwertsteuer).
c) Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass EduPrint kein oder ein geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden bzw. die Vergütung unangemessen hoch ist oder anderweitiger Erwerb vorliegt.
d) EduPrint steht der Nachweis offen, dass EduPrint ein höherer Schaden bzw. Aufwand entstanden bzw. die angemessene Vergütung höher ist.


XXI. Eigentum an Druckträger, Archivierung, Urheberrecht

a) Das Eigentum, Urheberrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an den zur Herstellung der Drucksachen durch EduPrint hergestellten und eingesetzten Druck- und Zwischenträgern stehen ausschließlich EduPrint zu.
b) Andruckbögen sowie Belegexemplare werden nach sechs Monaten vernichtet, sofern bis dahin keine Beanstandung vorliegt. Die übersandten Druckdaten werden nach Fertigstellung der Druckerzeugnisse gelöscht. EduPrint ist zur Vernichtung und Löschung berechtigt, aber nicht verpflichtet.
c) Der Kunde stellt sicher, dass er sämtliche Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung der übertragenen Daten, insbesondere im Hinblick auf Text- und Bildmaterial besitzt. Er räumt EduPrint ein Nutzungsrecht in dem zur Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang ein. EduPrint ist insofern berechtigt, Vervielfältigungshandlungen zur Zwischenspeicherung und Datenverarbeitung vorzunehmen. Darüber hinaus räumt der Kunde EduPrint nach gesonderter Vereinbarung im Einzelfall zusätzliche Nutzungsrechte ein.
d) Der Kunde hat der EduPrint den aus der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung von Schutzrechten und sonstigen Rechten resultierenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass er diesen nicht zu vertreten hat. Der Kunde stellt EduPrint von allen Nachteilen frei, welche EduPrint aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen vom Kunden zu vertretender schädigender Handlungen entstehen.


XXII. Vertraulichkeit

a) Die Parteien dürfen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen aus der Geschäftsbeziehung und aus dem Bereich der jeweils anderen Partei Dritten nicht zugänglich machen. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
b) Presseerklärungen, Auskünfte und Ähnliches, in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger Abstimmung per Textform (E-Mail, Telefax, Brief) zulässig. Ungeachtet dessen darf EduPrint den Kunden als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung vervielfältigen und verbreiten sowie öffentlich wiedergeben bzw. zugänglich machen und auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen. Dies gilt nur für Kunden, die Unternehmer oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.


XXIII. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt in jedem Fall der von zwingenden Vorschriften oder Richterrecht ihres Aufenthaltslandes gewährte Schutz.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Konstanz. Dies gilt auch für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat.


Konstanz, Mai 2021