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Vorgabe der Universitätsbibliothek St.Gallen
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Produktbeschreibung


Dissertationen an der Universität St.Gallen

Informationen zum Druck, zur Freigabe und zum Ablauf

Die Universität St. Gallen hat – wie nahezu alle großen Universitäten – klare und verbindliche Vorschriften für den Druck und die Veröffentlichung von Dissertationen. Diese formalen Anforderungen dienen nicht nur der Einheitlichkeit, sondern auch der archivarischen und wissenschaftlichen Nachvollziehbarkeit. Bevor eine Dissertation tatsächlich gedruckt werden darf, muss sie durch die Druckerei beim zuständigen Amt eingereicht und von dort offiziell freigegeben werden. Erst nach dieser Genehmigung („Gut zum Druck“) darf der Druckvorgang beginnen. Viele Doktorierende sind überrascht, wie viele Details in diesen Vorschriften geregelt sind: vom Papiergewicht und Format über Schriftarten und Zeilenabstände bis hin zur korrekten Platzierung der Seitenzahlen. Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich Dissertationsdruck an verschiedenen Universitäten – insbesondere in St. Gallen – unterstützen wir dich dabei, alle formalen Vorgaben von Anfang an korrekt umzusetzen. Dadurch können zeitaufwändige Rückfragen oder Ablehnungen durch das Prüfungsamt vermieden werden, und du erhältst deine Freigabe in der Regel innerhalb weniger Tage.


Unser Service: „Vorgabe der Universitätsbibliothek St. Gallen“

Wenn du in unserem Shop das Produkt „Vorgabe der Universitätsbibliothek St. Gallen“ auswählst, sind bereits alle druckrelevanten Einstellungen nach den offiziellen Vorgaben voreingestellt. Dazu gehören Format, Schriftgrößen, Papierqualität, Umschlagstärke und Bindungsart – also alle Punkte, die in der Vorschrift der Universität festgelegt sind.

Du musst lediglich noch folgende Angaben selbst wählen:
• die Gesamtseitenzahl,
• die Farbigkeit (Schwarzweiß- oder Farbdruck),
• sowie die Anzahl zusätzlicher Exemplare, die du für dich selbst behalten möchtest.

Nach dem Hochladen deiner Daten übernehmen wir die technische Aufbereitung. Wir prüfen Seitenränder, Satzspiegel, Schriften und Abstände und bereiten alles in enger Abstimmung mit dem Prüfungsamt der Universität St. Gallen für die Freigabe vor.

Während des gesamten Prozesses bleibst du über den aktuellen Bearbeitungsstand informiert. Kleinere Korrekturen, etwa bei der Typografie oder beim Seitenlayout, führen wir direkt bei uns im Haus aus.
Sollten umfangreichere Änderungen erforderlich sein, erhältst du von uns eine Rückmeldung mit genauen Hinweisen, damit du die Originaldatei anpassen und erneut einreichen kannst.

Die gesamte Bearbeitung bis zur Druckfreigabe dauert in der Regel eine Arbeitswoche.


Häufige Fehler, die sich leicht vermeiden lassen

1. Zu kleine Schriftgröße
Viele Studierende legen ihre Arbeit in DIN A4 an und vergessen, dass die Dissertation später auf DIN A5 verkleinert wird. Damit der Text nach der Reduktion weiterhin gut lesbar ist, sollte die Schriftgröße im A4-Dokument mindestens 13 Punkt betragen. Beim Druck ergibt das eine Schriftgröße von rund 9,1 Punkt, was exakt der Vorschrift entspricht.

2. Falsche Seitenzahlen
Nach internationalen Layout-Vorgaben müssen ungerade Seitenzahlen rechts und gerade Seitenzahlen links stehen. Die Zahlen können entweder mittig gesetzt oder abwechselnd außen links/rechts platziert werden – wichtig ist die Einheitlichkeit im gesamten Dokument.

3. Fehlendes Datum bei Erklärungen und Danksagungen
Alle persönlichen Abschnitte, insbesondere Danksagungen und eidesstattliche Erklärungen, müssen mit Ort und Datum versehen sein.

4. Fehlender Lebenslauf
Am Ende der Dissertation ist ein Lebenslauf verpflichtend einzufügen. Fehlt dieser, kann die Arbeit nicht angenommen werden.


Rechtliche Grundlage

Die formalen Vorgaben zu Schriftgrößen, Seitenabständen, Formaten und Materialien sind im offiziellen Erlass der Universität St. Gallen vom 1. Oktober 2011 festgelegt. Dieser Erlass wurde zuletzt zum 1. Januar 2025 bestätigt und ist weiterhin gültig.

Hier eine Kurzfassung der Vorschrift über den Druck von Dissertationen an der Universität St. Gallen:

1. Ablieferung
• Innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe der Gesamtnote müssen 100 gedruckte Exemplare beim Rektorat abgegeben werden.
• Alternativ: 7 gedruckte Exemplare + elektronische Version (Veröffentlichung durch Universitätsbibliothek erlaubt).
• Fristverlängerung maximal 1 Jahr mit Begründung möglich.

2. Änderungen
• Stilistische Anpassungen sind frei erlaubt.
• Inhaltliche Änderungen nur mit Zustimmung der Referenten.
• Druck erst nach Erfüllung aller Auflagen durch Referenten erlaubt.

3. Technische Vorgaben
• Format: DIN A5 (Ausnahmen A4 oder Serienformate mit Genehmigung).
• Umschlag: fester Karton (min. 250 g), Titelblatt nach Muster, Buchrücken mit Name und Titel.
• Papier: weiß oder leicht getönt, alterungsbeständig, licht- und blickdicht.
• Schrift: Helvetica oder Times Roman (Text 9–10 pt bei A5 / 12–13 pt bei A4).
• Zeilenabstand: 1,2–1,4 fach.
• Text im Blocksatz, keine Unterstreichungen, Hervorhebungen kursiv.
• Laserqualität (mind. 300 dpi).

4. Genehmigung
• Satz-, Druck- und Papiermuster, Umschlag, Titelblatt, Lebenslauf, Abstract DE/EN (je 1 Seite) und Beispielseiten müssen vor Druck vom Rektorat genehmigt werden („Gut zum Druck“).

5. Schriftenreihen
• Aufnahme in Uni- oder Institutsreihen durch jeweilige Stelle.
• Gestaltung nach Normen der Reihe; Vermerk über Buchausgabe und Verlag auf Titelrückseite.
• Veröffentlichung erst nach erfolgter Promotion erlaubt.


Die vollständige und rechtsverbindliche Vorschrift ist hier abrufbar.