Kundeninformationen und Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Informationen zum Anbieter
EduPrint.de
ist ein Angebot der
Digitaldruckhaus GmbH
Max-Stromeyer-Str. 170
78467 Konstanz
Deutschland
Tel: +49 7531 92153-23
Fax: +49 7531 92153-99
Email: shop@eduprint.de
Registergericht Freiburg i. Br.
HRB 704057
Geschäftsführer: Frank Messmer
USt-ID (VAT-ID): DE265815064
II. Widerrufsbelehrung
siehe
WiderrufserklärungIII. Informationen zum technischen Ablauf des Vertragsschlusses
Der Vertrag zwischen Ihnen und EduPrint kommt dadurch zustande, dass Sie
sich auf dem Portal eduprint.de Druckerzeugnisse nach
Kundenspezifikation auswählen und gestalten bzw. Drucksachen und
Druckbedarf auswählen und die für die Bestellung erforderlichen Angaben
machen. Eine Produktbeschreibung können Sie sich über die entsprechende
Schaltfläche ansehen und ausdrucken.
Auf der Ihnen anschließend
angezeigten Bestellseite können Sie die dort angegebenen Merkmale und
Angaben nochmals sorgfältig prüfen und die kostenpflichtige Bestellung
nach sorgfältiger Prüfung sämtlicher Angaben durch Anklicken der
Schaltfläche "Kaufen" verbindlich absenden.
Bis zum Anklicken der
Schaltfläche „Kaufen“ besteht jederzeit die Möglichkeit, den
Bestellvorgang durch Schließen des Fensters zu beenden oder Ihre zu der
Bestellung gemachten Angaben zu ändern. Vor dem Anklicken der
Schaltfläche „Kaufen“ ist die Bestätigung der vorliegenden
Kundeninformationen und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von
EduPrint durch Anklicken des Bestätigungsfeldes erforderlich. Die
vorliegenden Kundeninformationen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen
von EduPrint können Sie vor dem Anklicken der Schaltfläche „Kaufen“
abspeichern.
Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Lieferung
können Sie vor dem Anklicken der Schaltfläche „Kaufen“ durch Wahl der
Zahlungsart und Versandart bestimmen. Wenn Sie sich für das
Lastschriftverfahren oder das SEPA-Lastschriftverfahren entscheiden,
müssen Sie uns die Zustimmung zum Einzug des zu zahlenden Betrags von
Ihrem Konto erteilen. Um die Zustimmung zu erteilen, können Sie sich die
Seite SEPA-Lastschriftmandat ausdrucken und uns ausgefüllt und
unterschrieben im Original zusenden oder die Zustimmung während des
Bestellvorgangs an den hierfür vorgesehenen Stellen erteilen. Der
Versand der Ware erfolgt erst, wenn uns diese Zustimmung vorliegt. Über
Höhe und Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs erhalten Sie eine
Vorabinformation spätestens einen Tag vor dem Fälligkeitstermin.
Der verbindliche Vertragsschluss erfolgt mit Annahme der Bestellung durch uns und Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail.
IV. Informationen zum Vertrag
Vertragssprache ist ausschließlich deutsch. EduPrint liefert
ausschließlich innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz. Die
akzeptierten Zahlungsmittel und Lieferbeschränkungen werden Ihnen vor
Einleitung des Bestellvorgangs angezeigt. Für Verbraucher gilt das
gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Einzelheiten zu den vertraglichen
Pflichten und zur Gewährleistung sind in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von EduPrint ab Teil VIII geregelt.
V. Informationen zu Ihren Daten
siehe
DatenschutzerklärungVI. Leistungen von EduPrint
a)
Der Inhalt der von EduPrint geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den
Angaben auf den Internetseiten von EduPrint, insbesondere der
Übersichtsseite vor Abschluss der Bestellung, der Auftragsbestätigung
und gegebenenfalls vereinbarten Vertragsänderungen und -ergänzungen.
Eine Änderung der bestätigten Bestellung kann nur durch den Abschluss
eines Änderungsvertrages erfolgen. Ein Änderungswunsch des Kunden ist
ein Angebot an EduPrint zum Abschluss eines Änderungsvertrages. EduPrint
ist nicht verpflichtet, das Angebot des Kunden anzunehmen.
b) Die
Herstellung der beauftragten Druckereierzeugnisse und Drucksachen
erfolgt im Offset- oder Digitaldruck. Folgende Toleranzen werden
vereinbart:
Druckprodukte bis 50 cm Für den Verschnitt 1 mm, für das Falzen 1 mm und für das Heften 1 mm.
Druckprodukte ab 50cm Für den Verschnitt 5 mm, für das Falzen 5 mm
c)
Es können geringfügige Farb- und Materialabweichungen auftreten. Dies
gilt auch für Farb- und Materialabweichungen zu früheren Aufträgen.
Solche geringfügigen Abweichungen können sich unter anderem aufgrund
Lieferantenwechsel, Materialumstellung oder Änderungen im
Produktionsverfahren ergeben und können nicht unter Geltendmachung einer
Abweichung von früheren Aufträgen des Kunden beanstandet werden.
d)
Nicht zu den Leistungspflichten von EduPrint gehört die Übermittlung der
zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Druckdaten. Hierbei handelt
es sich, soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, um eine
Mitwirkungspflicht des Kunden.
e) Für Druckbedarf gibt es zu jedem
Produkt eine detaillierte Beschreibung der Produkteigenschaften und der
Beschaffenheit des Produkts nebst Verarbeitungs- und gegebenenfalls
Sicherheitshinweisen. Der Inhalt der jeweiligen Produktbeschreibung
gehört damit im Falle des Kaufs des Produkts zum Vertragsinhalt.
VII. Druckdaten
a)
EduPrint führt alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom
Kunden übermittelten Druckdaten aus. Diese Daten sind ausschließlich in
den Formaten und mit den Spezifikationen zu übermitteln, die in den
Auftragsinformationen genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder
anderen Spezifikationen ist ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet.
Der Kunde trägt Sorge dafür, dass er Kopien der Druckdaten vorrätig
hält, da die Druckdaten nach Fertigstellung der Druckerzeugnisse von
EduPrint gelöscht werden.
b) In inhaltlicher Hinsicht verpflichtet
sich der Kunde, es zu unterlassen, pornografische, extremistische,
rassistische, diskriminierende, jugendgefährdende, gewaltverherrlichende
oder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verletzende Inhalte
an EduPrint zu übersenden. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung,
so ist EduPrint zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
Weitere Rechte und Ansprüche bleiben unberührt.
c) Der Kunde ist
verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an
EduPrint sorgfältig darauf hin zu prüfen, ob diese den vorstehenden
Anforderungen entsprechen. Soweit EduPrint von anderen Kunden, sonstigen
Dritten oder von staatlichen Stellen in Anspruch genommen wird wegen
einer Verletzung ihrer Rechte durch Rechtswidrigkeit des von Kunden
gelieferten und / oder nach seinen Informationen für ihn von EduPrint
erstellten Datenmaterials, verpflichtet sich der Kunde, EduPrint von
allen Ansprüchen aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter - gleich
aus welchem Rechtsgrund und egal worauf gerichtet - freizustellen und
diejenigen angemessenen Kosten zu tragen, die EduPrint durch die
Inanspruchnahme wegen und / oder durch die Beseitigung des
rechtswidrigen Zustandes entstandenen sind. Dies gilt insbesondere für
die Verletzung von Urheber-, Marken-, Wettbewerbsrechten oder sonstigen
Kennzeichen / Schutzrechten Dritter und umfasst insbesondere die
angemessenen Rechtsverteidigungskosten (Rechtsanwalts- und
Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe) von EduPrint. Die Freistellung
wirkt auch - als Vertrag zugunsten Dritter - für die im Rahmen der
Vertragsabwicklung eingeschalteten Erfüllungsgehilfen von EduPrint. Alle
weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von EduPrint
bleiben unberührt. Dem Kunden steht das Recht zu, nachzuweisen, dass
EduPrint tatsächlich keine oder nur geringere Kosten entstanden sind.
Die vorstehenden Pflichten des Kunden gelten nicht, soweit der Kunde die
betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
VIII. Prüfung der Druckdaten durch EduPrint
a)
EduPrint ist nur in dem Umfang zur Prüfung der Druckdaten verpflichtet,
welcher sich aus den Angaben von EduPrint im Rahmen des Bestellvorgangs
ergibt (sog. „Datencheck“). Hat EduPrint die Fehlerhaftigkeit der
Druckdaten festgestellt, wird EduPrint dies dem Kunden mitteilen. Der
Kunde ist dann verpflichtet, die Daten von EduPrint im Hinblick auf die
Druckfähigkeit bearbeiten zu lassen, fehlerfreie Druckdaten zu liefern
oder die fehlerhaften Daten drucken zu lassen. In diesem Fall beginnt
die ursprünglich vom Kunden gewählte Leistungszeit mit Eingang der
überarbeiteten Daten neu.
b) Eine weitere Überprüfung der Druckdaten
durch EduPrint erfolgt nicht. Die Gefahr etwaiger Fehler der
Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt insoweit allein
der Kunde.
c) Zu einer Prüfung der Inhalte hinsichtlich eines
Verstoßes gegen das Verbot aus VII. ist EduPrint berechtigt, aber nicht
verpflichtet.
IX. Konvertierung, Farbmodus bei Verwendung eigener Druckdaten, Farbmodus bei Verwendung von Onlinegestaltungen
a)
Eine Konvertierung von Druckdaten aus einem anderen als den
vereinbarten Formaten wird von EduPrint nicht geschuldet. Werden die
Daten entgegen der Vereinbarung in einem anderen Datenformat geliefert,
so erfolgt die Konvertierung auf eigene Gefahr des Kunden.
Konvertierungen haftet das allgemeine Risiko an, dass Daten infolge des
Konvertierungsvorgangs verloren gehen oder anders als im Ausgangsformat
dargestellt werden.
b) Bei der Verwendung eigener Druckdaten, in
einem anderen als dem angegebenen CMYK-Farbmodus, erfolgt die
Verarbeitung von Druckdaten auf eigene Gefahr des Kunden. Insbesondere
kommt es bei der Verarbeitung von RGB-Daten oder ICC-Farbprofilen
naturgemäß zu Farbabweichungen vom Original.
c) Bei Druckdaten,
welche mit dem Onlineprogramm erstellt worden sind und ein anderer, als
der angegebene RGB-Farbmodus verwendet wurde, erfolgt die Verarbeitung
der Druckdaten auf eigene Gefahr des Kunden. Insbesondere kommt es bei
der Verarbeitung von CMYK-Daten oder ICC-Farbprofilen naturgemäß zu
Farbabweichungen vom Original.
X. Proofs, Softproofs, Ansichtsdateien
a)
Der Kunde kann gegen besondere Vergütung die Erstellung von Paperproofs
und Softproofs verlangen. Das Druckbild eines Paperproofs, der im
Digitaldruck gefertigt wird, enthält bedingt durch die unterschiedliche
Drucktechnik im Druckbild geringfügige Abweichungen gegenüber dem in
Offsetdruckqualität zu fertigenden Druckerzeugnis. Dies gilt bedingt
durch die Bildschirmanzeige erst recht für Softproofs. Dennoch ist
EduPrint bemüht, die Proofs möglichst nah am Original herzustellen.
b)
Der Kunde hat zur Meidung von Lieferverzögerungen im Falle des Fehlens
von Beanstandungen nach Lieferung des Proofs unverzüglich den Druck
freizugeben. Mit Freigabe bestätigt der Kunde die Druckdaten in der
durch den Proof verkörperten Form nach Maßgabe der vereinbarten
Qualitätsstandards, Toleranzen und Farbabweichungen.
c) Falls der
Kunde den Proof ablehnt, muss er EduPrint überarbeitete Druckdaten
senden (Mitwirkungshandlung des Kunden). In diesem Fall beginnt die
ursprünglich vom Kunden gewählte Leistungszeit mit Eingang der
überarbeiteten Daten neu.
d) Geringfügige Abweichungen, die nicht zu
einer Abweichung von der Produktbeschreibung führen und innerhalb der
vereinbarten Qualitätsstandards, Toleranzen und Farbabweichungen liegen,
können sich aufgrund Lieferantenwechsel, Materialumstellung oder
Änderungen im Produktionsverfahren ergeben und können nicht unter
Geltendmachung einer Abweichung von Paperproofs, Softproofs oder
früheren Aufträgen des Kunden beanstandet werden.
XI. Preise und Versand
(a)
Die Preise der von EduPrint geschuldeten Leistungen ergeben sich aus
den Angaben auf den Internetseiten von EduPrint und der Übersichtsseite
vor Abschluss der Bestellung sowie der Auftragsbestätigung und
gegebenenfalls vereinbarten Vertragsänderungen und -ergänzungen,
hilfsweise aus der im Zeitpunkt der Vereinbarung der jeweiligen
Leistungserbringung geltenden aktuellen Preise.
(b) Die angegebenen
Preise beinhalten Verpackung und die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit
sich aus der Übersichtsseite vor Abschluss der Bestellung sowie der
Auftragsbestätigung und gegebenenfalls vereinbarten Vertragsänderungen
und -ergänzungen nichts anderes ergibt. Die Preise für den Versand der
Ware zum Kunden werden gesondert angegeben.
(c) EduPrint liefert ausschließlich innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz.
XII. Rechnungsstellung und Zahlung
a) EduPrint versendet Rechnungen ausschließlich per E-Mail. Eine Rechnung in Papierform ist nicht geschuldet.
b)
Ist Zahlung im Voraus vereinbart, so hat die Zahlung spätestens sieben
Tage nach Zugang der Auftragsbestätigung zu erfolgen. Soweit im Zuge der
Leistungserbringung durch EduPrint Zusatzleistungen erbracht werden und
diese nicht ebenfalls im Voraus zu vergüten sind, erfolgt die Zahlung
durch Überweisung auf Rechnung.
c) Rechnungen sind nach Rechnungsstellung ohne Abzug innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
d)
Werden bestellte Lieferungen und Leistungen über das
SEPA-Basislastschriftverfahren / -Firmenlastschriftverfahren bezahlt,
erhält der Kunde eine Vorabinformation zum bevorstehenden
Lastschrifteinzug spätestens einen Tag vor dem Fälligkeitstermin.
e)
EduPrint ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden
anzurechnen, und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung
informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist EduPrint
berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und
zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Abweichende
Leistungszweckvermerke werden nur bei Verbrauchern berücksichtigt.
f) Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn der Betrag dem Konto von EduPrint gutgeschrieben ist.
g)
Im Falle von Rücklastschriften hat der Kunde die der EduPrint von der
ausführenden Bank in Rechnung gestellten Kosten zu erstatten, es sei
denn, der Kunde hat dies nicht zu vertreten.
h) Bei Zahlungsverzug
wird je berechtigter Mahnung eine pauschale Mahngebühr von 5,00 €
fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens
möglich.
XIII. Leistungszeit und Verzug
a) Leistungszeiten
werden ausschließlich in Werktagen gerechnet. Die Lieferfrist beginnt
nach Maßgabe der angegebenen relevanten spätesten Eingangszeit für den
jeweiligen Werktag. Falls EduPrint bei der Bearbeitung einer Bestellung
feststellt, dass die Bestellung nicht zu der angegebenen Zeit geliefert
werden kann, wird der Kunde hierüber unbeschadet weiterer Ansprüche
gesondert per E-Mail informiert. Sofern der Kunde ein Fixgeschäft
abschließen möchte, bei dem der Vertrag mit der rechtzeitigen Leistung
stehen und fallen soll, ist dies gesondert spätestens mit der Bestellung
mitzuteilen.
b) Ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so gelten die folgenden Regelungen:
1)
wurde eine Versendung des Produkts vereinbart, beziehen sich
Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den
Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten
Dritten.
2) EduPrint hat Leistungsverzögerungen auf Grund höherer
Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die EduPrint die Leistung nicht
nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu
gehören insbesondere Betriebsstörung jeglicher Art, Schwierigkeit in der
Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerung, Streik,
rechtmäßige Aussperrung, behördliche Anordnungen oder ausbleibende,
nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten -,
nicht zu vertreten; sofern die Behinderung und das Hindernis von
vorübergehender Dauer ist, ist EduPrint berechtigt, die Leistung um die
Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben; bei Hindernissen von nicht nur vorübergehender Dauer
ist EduPrint berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten; wenn die Behinderung länger als
zwei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung
berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag
zurückzutreten.
c) Die Einhaltung der Leistungszeit durch EduPrint
setzt die rechtzeitige, vollständige und ordnungsgemäße Durchführung der
erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden einschließlich der
Übermittlung der druckfähigen Druckdaten und Druckfreigabe durch den
Kunden sowie bei vereinbarter Zahlung per Vorkasse den Zahlungseingang
voraus.
XIV. Lieferung und Gefahrübergang
a) Ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gelten die folgenden Regelungen:
1)
Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen
Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an die Transportperson
(wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) auf den Kunden
über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Versendungskosten trägt und
auch dann, wenn die Beförderung durch eigene Mitarbeiter geschieht.
Verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die der
Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr von dem Tag auf den Kunden über,
an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und EduPrint dies dem
Kunden angezeigt hat.
2) Auf Wunsch des Kunden, der dies gesondert
spätestens mit der Bestellung mitzuteilen hat, wird die Sendung auf
seine Kosten durch EduPrint gegen versicherbare Schäden versichert.
3)
Kommt die Lieferung als unzustellbar zurück, so ist EduPrint zu einer
Verwahrung für den Kunden nicht verpflichtet, es sei denn, der Kunde hat
das Zustellungshindernis nicht zu vertreten. EduPrint ist berechtigt,
die Lieferung nach Prüfung der Ordnungsgemäßheit des Versands,
Benachrichtigung des Kunden und Ablauf einer angemessenen Frist zur
Abholung zu vernichten oder anderweitig zu verwerten. Der
Vergütungsanspruch durch EduPrint bleibt davon unberührt, sofern nicht
die Lieferung anderweitig verwertet werden kann. Die vorübergehende
Verwahrung erfolgt auf Gefahr des Kunden.
b) Ist der Kunde
Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der
zufälligen Verschlechterung erst mit der Übergabe der Sache an den
Kunden auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde
im Verzug der Annahme ist. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde
im Verzug der Annahme ist und wenn die Sache bei Auswahl der Option
Abstellgenehmigung am vereinbarten Ort abgestellt worden ist.
c)
Wurde die Abholung der Ware durch den Kunden bei EduPrint vereinbart, so
stellt EduPrint die Ware an der vereinbarten Adresse zur Abholung
bereit und zeigt dem Kunden die Abholbereitschaft an. Die Ware ist
innerhalb einer Woche ab Anzeige vom Kunden abzuholen. Gerät der Kunde
mit der Abholung in Verzug, ist EduPrint berechtigt dem Kunden eine
angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf dem Kunden die
Ware auf dessen Kosten zu übersenden. EduPrint wird den Kunden im Rahmen
der Nachfristsetzung auf die Rechtsfolge des Fristablaufs hinweisen.
XV. Eigentumsvorbehalt
a)
Ist der Kunde Verbraucher, so behält sich EduPrint das Eigentum an den
gelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung der aus dem
betreffenden Vertrag bestehenden Forderungen vor.
b) Ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so gelten die nachfolgenden Regelungen.
1)
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der aus dem
betreffenden Vertrag bestehenden Forderungen Eigentum von EduPrint.
Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für EduPrint als Hersteller,
jedoch ohne dass daraus eine Vergütungspflicht für EduPrint entsteht.
Erlischt das Eigentum von EduPrint durch Verbindung, so wird bereits
jetzt vereinbart, dass das Eigentum von EduPrint an der einheitlichen
Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf EduPrint übergeht. Der Kunde
verwahrt das Eigentum von EduPrint unentgeltlich.
2) Ware, an der
EduPrint Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware
bezeichnet. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern,
solange er nicht in Verzug ist. Zum ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
gehören solche Maßnahmen nicht, die gegen andere Rechte von EduPrint
verstoßen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem
Umfang EduPrint ab. EduPrint verpflichtet sich jedoch, die Forderungen
nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen
nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist dies aber der
Fall, kann EduPrint verlangen, dass der Kunde EduPrint unverzüglich die
abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum
Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen auf
seine Kosten aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung
mitteilt.
3) EduPrint ermächtigt den Kunden widerruflich, die an den
Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen
einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden,
wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt.
4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware,
insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum von EduPrint
hinweisen und EduPrint unverzüglich benachrichtigen, damit EduPrint die
eigenen Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der
Lage ist, EduPrint die in diesem Zusammenhang entstehenden
gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet
hierfür der Kunde.
5) EduPrint verpflichtet sich, die EduPrint
zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit
freizugeben, als der Wert der gesamten Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen im Nennwert um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten obliegt EduPrint.
6) Bei vertragswidrigem
Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug des Kunden, ist EduPrint
berechtigt, die Herausgabe der Sache zu verlangen. Damit endet das
vorläufige Recht des Kunden zum behalten dürfen. Eine Kündigung oder ein
Rücktritt vom Vertrag sind damit im Zweifel nicht verbunden.
XVI. Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung
a)
Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung wegen Ansprüchen, die
nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen, nur berechtigt, wenn die
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, entscheidungsreif oder
unstreitig sind.
b) Außer im Bereich des § 354 a HGB darf der Kunde
Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von EduPrint
an Dritte abtreten.
XVII. Gewährleistung
a)
Sachmängelansprüche sind insoweit ausgeschlossen, als der Fehler auf der
Übersendung fehlerhafter, unvollständiger oder sonst unkorrekter
Druckdaten durch den Kunden beruht.
b) Mehr- oder Minderlieferungen
bis zu 5 % der bestellten Ware sind hinzunehmen. Hierzu zählen auch
Makulatur, Anlaufbögen, Einrichtexemplare weiterverarbeitender
Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen,
die nicht aussortiert werden.
c) Die Abbildungen auf dem Portal
EduPrint.de können von den tatsächlichen Artikeln aufgrund
unterschiedlicher Browserdarstellungen, beschränkten Farbwiedergaben im
Internet, handelsüblichen Schwankungen und technischen Gründen
abweichen. Unsere Angaben bemühen sich aber um größtmögliche
Authentizität. Ausdrücklich behalten wir uns daher derartige
geringfügige Abweichungen hinsichtlich Stoffbeschaffenheit, Farbe,
Gewicht, Abmessung, Gestaltung oder ähnlicher Merkmale vor. Bei
Textilien stellen die Maßangaben nur Richtwerte dar. Es gibt geringe
Toleranzen in Länge und Breite, da es sich bei Stoff um flexibles
Material handelt. Größenangaben variieren bei den unterschiedlichen
Herstellern hinsichtlich ihrer Auszeichnung. Abweichungen zwischen den
einzelnen Produkten und bei unterschiedlichen Herstellern sind möglich.
Nicht passende Konfektionsgrößen stellen keinen Reklamationsgrund dar.
Druckqualität und Waschbeständigkeit sind stark vom verwendeten Textil
und dessen Oberfläche abhängig, ebenso von der Beschaffenheit der
Stoffe. Geringfügige Abweichungen der Druckqualität innerhalb einer
Auflage bzw. verminderte Waschbeständigkeit aufgrund dieser Kriterien
können nicht reklamiert werden.
d) Gebrauchsanweisung
Bedruckte
Textilien dürfen nicht mit Feinwaschmittel gewaschen werden. Die erste
Wäsche sollte frühestens 14 Tage nach der Bedruckung bei 30° C
linksseitig erfolgen. Bitte achten Sie darauf, dass die Druckseite nicht
bügelbar ist. Weiterhin sind die Waschinformationen, die als Beilage
der Warenlieferung beigefügt sind, zu beachten.
e) Ist der Kunde
Verbraucher, so gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
Gewährleistungsansprüche sonstiger Kunden wegen offensichtlicher
Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn der Kunde
diese nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware bei EduPrint
anzeigt. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der
Anzeige. Die Mängelanzeige kann schriftlich, per E-Mail oder Telefax
erfolgen.
f) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher
Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher
Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Insbesondere gelten bei Drucksachen
und Druckbedarf die in den Produktbeschreibungen ausgewiesenen
branchenüblichen Toleranzen.
g) Ist der Kunde Kaufmann, bleibt seine
Pflicht zur unverzüglichen Untersuchung und Rüge nach §§ 377 und 381
Abs. 2 HGB unberührt.
h) Ist der Kunde Unternehmer oder Körperschaft
des öffentlichen Rechts, ist EduPrint im Rahmen der Nacherfüllung
berechtigt, Drucksachen und Druckbedarf nach eigener Entscheidung
nachzubessern oder neu zu liefern.
i) Bei Druckereiprodukten ist zu
beachten, dass diese nur für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet
sind, wenn dies aus der Produktbeschreibung hervorgeht.
XVIII. Haftung
a)
EduPrint leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen,
gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und
rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und
unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
1) Die Haftung bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Arglist und aus Garantie ist unbeschränkt.
2)
Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist gegenüber Unternehmern und
Körperschaften des öffentlichen Rechts ausgeschlossen. Bei Verletzung
einer vertragswesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog.
Kardinalpflicht), haftet EduPrint jedoch in Höhe des bei
Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens. Gegenüber
Verbrauchern haftet EduPrint unbeschränkt.
3) Befindet sich EduPrint
mit seiner Leistung in Verzug, so haftet EduPrint wegen dieser Leistung
unbeschränkt, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger
Leistung eingetreten wäre.
b) Soweit die Haftung von EduPrint
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von EduPrint.
c)
Für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz
gelten die gesetzlichen Regelungen.
d) Für Schäden, die aus einer
vorschriftswidrigen Verwendung von Druckerzeugnissen nach
Kundenspezifikation, Drucksachen und/oder Druckbedarf resultieren,
haftet EduPrint nicht.
XIX. Verjährung
a) Ist der Kunde
Verbraucher, so richtet sich die Verjährung seiner Ansprüche nach dem
Gesetz. Ist der Kunde hingegen Unternehmer oder eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts, so richtet sich die Verjährung seiner Ansprüche
nach den folgenden Absätzen.
b) Die Verjährungsfrist beträgt
1)
für Ansprüche auf Rückzahlung der Vergütung aus Rücktritt oder Minderung
ein Jahr, jedoch nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen
Rücktritts- oder Minderungserklärung;
2) bei Ansprüchen aus
Sachmängeln (ausgenommen Schadensersatzansprüche, auch solcher wegen der
Verletzung der Pflicht zur Nacherfüllung) ein Jahr;
3) bei
Ansprüchen aus Rechtsmängeln zwei Jahre, wenn der Rechtsmangel nicht in
einem Ausschließlichkeitsrecht eines Dritten liegt, auf Grund dessen der
Dritte Herausgabe oder Vernichtung der dem Kunden überlassenen
Gegenstände verlangen kann;
4) bei anderen Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre.
c)
Die Verjährung beginnt vorbehaltlich einer abweichenden
einzelvertraglichen Regelung nach den gesetzlichen Vorschriften des
anzuwendenden Gewährleistungsrechts.
d) Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein.
e)
Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit,
Garantie und Arglist gelten stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.
XX. Pauschalierte Ansprüche gegen den Kunden
a)
Die Parteien vereinbaren für folgende Fälle eine pauschalierte
Entschädigungs-, Schadensersatz- bzw. Vergütungszahlung (pauschalierter
Anspruch):
1) EduPrint kündigt dem Kunden nach Fristsetzung wegen
unterlassener Mitwirkungshandlung des Kunden, insbesondere fehlender
Zusendung von fehlerfreien Daten;
2) EduPrint tritt nach Fristsetzung wegen Zahlungsverzuges des Kunden vom Vertrag zurück;
3) EduPrint kündigt dem Kunden fristlos aufgrund eines schuldhaften Verstoßes gegen § 9 Absatz 2;
4) EduPrint kündigt dem Kunden aus einem anderen, vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund;
5)
der Kunde kündigt den Vertrag ordentlich nach § 649 BGB, ohne durch ein
von EduPrint zu vertretendes Verhalten dazu veranlasst worden zu sein
und ohne dass sonst ein wichtiger Grund vorliegt.
b) Der
pauschalierte Anspruch beläuft sich bei einem Bruttoauftragswert von
15,00 € bis 25,00 € auf 5,00 €, von 25,00 € bis 500,00 € auf 15,00 € und
ab 500,01 € auf 25,00 €. Wurde bei Druckerzeugnissen nach
Kundenspezifikation bereits der Druckauftrag ausgeführt oder soweit
eingeleitet, dass der automatisierte Druckvorgang nicht mehr abgebrochen
werden kann, beläuft sich der pauschalierte Anspruch auf den
Nettoauftragswert (d. h. Auftragswert ohne Mehrwertsteuer).
c) Dem
Kunden steht der Nachweis offen, dass EduPrint kein oder ein geringerer
Schaden bzw. Aufwand entstanden bzw. die Vergütung unangemessen hoch ist
oder anderweitiger Erwerb vorliegt.
d) EduPrint steht der Nachweis
offen, dass EduPrint ein höherer Schaden bzw. Aufwand entstanden bzw.
die angemessene Vergütung höher ist.
XXI. Eigentum an Druckträger, Archivierung, Urheberrecht
a)
Das Eigentum, Urheberrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an
den zur Herstellung der Drucksachen durch EduPrint hergestellten und
eingesetzten Druck- und Zwischenträgern stehen ausschließlich EduPrint
zu.
b) Andruckbögen sowie Belegexemplare werden nach sechs Monaten
vernichtet, sofern bis dahin keine Beanstandung vorliegt. Die
übersandten Druckdaten werden nach Fertigstellung der Druckerzeugnisse
gelöscht. EduPrint ist zur Vernichtung und Löschung berechtigt, aber
nicht verpflichtet.
c) Der Kunde stellt sicher, dass er sämtliche
Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung der übertragenen
Daten, insbesondere im Hinblick auf Text- und Bildmaterial besitzt. Er
räumt EduPrint ein Nutzungsrecht in dem zur Vertragsdurchführung
erforderlichen Umfang ein. EduPrint ist insofern berechtigt,
Vervielfältigungshandlungen zur Zwischenspeicherung und
Datenverarbeitung vorzunehmen. Darüber hinaus räumt der Kunde EduPrint
nach gesonderter Vereinbarung im Einzelfall zusätzliche Nutzungsrechte
ein.
d) Der Kunde hat der EduPrint den aus der Inanspruchnahme durch
Dritte wegen der Verletzung von Schutzrechten und sonstigen Rechten
resultierenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass er diesen nicht zu
vertreten hat. Der Kunde stellt EduPrint von allen Nachteilen frei,
welche EduPrint aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen vom
Kunden zu vertretender schädigender Handlungen entstehen.
XXII. Vertraulichkeit
a)
Die Parteien dürfen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige
vertrauliche Informationen aus der Geschäftsbeziehung und aus dem
Bereich der jeweils anderen Partei Dritten nicht zugänglich machen. Dies
gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
b)
Presseerklärungen, Auskünfte und Ähnliches, in denen eine Vertragspartei
auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger Abstimmung per
Textform (E-Mail, Telefax, Brief) zulässig. Ungeachtet dessen darf
EduPrint den Kunden als Referenzkunden nennen und die erbrachten
Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung vervielfältigen und verbreiten
sowie öffentlich wiedergeben bzw. zugänglich machen und auf sie
hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes
berechtigtes Interesse geltend machen. Dies gilt nur für Kunden, die
Unternehmer oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
XXIII. Schlussbestimmungen
Es
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt in jedem Fall der von zwingenden
Vorschriften oder Richterrecht ihres Aufenthaltslandes gewährte Schutz.
Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist
bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Konstanz. Dies gilt
auch für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat.
Konstanz, Mai 2019